Häufig gestellte Fragen

Was bedeutet ‚Schüleraktion’?

Bei einer Schüleraktion von Energie gewinnt! führen Schüler in der Regel am eigenen Schulgebäude, Wärmedämm- oder andere Energiesparmaßnahmen unter fachlicher Anleitung durch. Die fachliche Betreuung und die Arbeitsanleitung gewährleistet eine handwerkliche Fachkraft oder ein Ingenieur. Das heißt die Schüler sind von Anfang bis Ende der Dämmaktion unter Aufsicht. Die Mitarbeit oder Begleitung durch eine Lehrkraft ist möglich aber bisher nur selten der Fall gewesen. Entrümpelungen der Dachböden werden bei Bedarf optional mit angeboten.

Arbeitssicherheit

Zu Beginn der Aktion werden die Schüler einer Arbeitssicherheitsbelehrung unterzogen, deren Inhalt sie dann auch unterschreiben. Sie sind angehalten, in Arbeitskleidung zu kommen, erhalten jedoch darüber hinaus einen Schutzanzug (Overall) Handschuhe sowie Atemschutzmasken mit Ausatemventil (FFP2; EN149:2001). Beim Einblasen von Zellulosedämmstoff erhalten sie eine Vollgesichtsmaske mit aktivem Zuluftgebläse (Cleanair).

Versicherung

Bei den bisherigen Aktionen waren die Schüler über die Schule unfallversichert. Ein entsprechender Bescheid des Rechtsamtes der Stadt Jena liegt vor. Für andere Schäden verfügt “Energie gewinnt!” über eine Betriebshaftpflichtversicherung.

Bezahlung der Schüler

Hierbei gibt es zwei Varianten:

1. Wenn sie in ihrer Freizeit arbeiten, bekommen die Schüler einen Stundenlohn von 5,- Euro. Dieses Einkommen wird ihnen auf die Lohnsteuerkarte eingetragen.

oder:

2. Wenn die Schule eine Dämmaktion im Rahmen einer Projektwoche oder als     Praxisunterricht wünscht, bekommt die Klassenkasse oder der Schulverein einen Betrag zwischen 200 und 500 Euro, je nach Größe des Objektes. Davon kann dann die nächste Schulfeier, Klassenfahrt oder ähnliches bestritten werden.

Kosten

Die im Angebot aufgeführten Kosten verstehen sich in jeder Hinsicht als brutto. Sie enthalten alle Leistungen, die mit der Dämmung zusammenhängen: Material, Lohnkosten und Gemeinkosten. Sie beinhalten 16% MWSt. Die Inspektion der Schulen im Vorfeld und die Berechnung der zu erwartenden Einsparungen nach DIN 4701 sind nicht mit Kosten für den Schulträger verbunden.

Vergabe

Aktionen von Energie gewinnt! wurden bisher sowohl aus Mitteln des Vermögenshaushaltes wie auch aus Mitteln des Verwaltungshaushaltes der Kommunen getragen. In den meisten Fällen wurde der Auftrag schriftlich auf der Grundlage des Angebotes erteilt. Mit einigen Kommunen wurden jedoch auch Verträge nach VOB abgeschlossen.